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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der HELLMICHMEDIA Werbeagentur (im folgenden Designer genannt)
01 GELTUNGSBEREICH
01|1 Diese AGB sind ausschließliche Grundlage der Auftragsannahme
bzw. Auftragserteilung und gelten mit der Auftragsannahme bzw. Auftragserteilung
als ausdrücklich vereinbart.
01|2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB der Auftraggeber
werden nicht anerkannt, es sei denn, der Designer hat Ihnen zuvor ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
02 URHEBERSCHUTZ
02|1 Alle vom Designer erbrachten Leistungen, beispielsweise Entwürfe,
Zeichnungen und Lichtbilder, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und
dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder
im Original noch bei einer etwaigen Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
02|2 Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen,
dass die Leistungen des Designers nur für den jeweils vereinbarten
Auftragszweck Verwendung finden und nicht an Dritte weiter gegeben
werden.
02|3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
begründen keine Miturheberschaft.
02|4 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch, wenn die
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
02|5 Der Designer hat das Recht, als Urheber auf jedem von ihm entworfenen
und ausgeführten Objekt in angemessener Größe genannt
zu werden und wird einen geeigneten Hinweis in seine Arbeiten integrieren.
02|6 Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer
zu einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung,
wobei sich der Designer den Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich
vorbehält. Wurde keine Vergütung vereinbart, so gilt die
übliche Vergütung für Grafikdesigner nach den Richtlinien
des AGD als vereinbart.
02|7 Der Auftraggeber ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung
des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten
Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
03 NUTZUNGSRECHT UND EIGENTUMSVORBEHALT
03|1 Der Designer überträgt dem Auftraggeber nur die für
den jeweiligen Zweck schriftlich vereinbarten und erforderlichen Nutzungsrechte.
Es werden keine Eigentums- oder Urheberrechte übertragen. Soweit
nicht anders vereinbart, überträgt der Designer dem Auftraggeber
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes
an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Designers.
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber
über.
03|2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente
oder eine Arbeit des Designers als Ganzes in anderer als der vereinbarten
Form zu nutzen.
03|3 Der Designer ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts, die
am Computer erstellt wurden sowie sonstige Originale, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht dieser jedoch die Herausgabe, so ist dies
gesondert zu vergüten und bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Designers. Gleiches gilt, wenn Änderungen vorgenommen
werden sollen oder eine Weitergabe an Dritte erfolgen soll.
03|4 Etwaige überlassene Originale bleiben Eigentum des Designers
und sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
03|5 Werden urheberrechtlich geschützte Leistungen des Designers
über die vereinbarte Form, den Zweck und den Umfang hinaus genutzt,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Designer hierfür ein
weiteres, angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt insbesondere
für den Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
04 HAFTUNG
04|1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größter
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen,
Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet
für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
04|2 Mit der Freigabe und Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Reinzeichnungen, durch den Auftraggeber übernimmt dieser
die volle Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Jede Haftung des Designers entfällt damit.
04|3 Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt,
sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des
Designers, sondern gelten als von Auftraggeber des Designers beauftragt.
Der Designer ist durch die Beauftragung Dritter im Namen seines Auftraggebers
frei von Ansprüchen, die aus dieser Beauftragung entstehen. Für
die Begleichung der Ansprüche seiner Erfüllungsgehilfen zur
Herstellung des Werkes haftet der Auftraggeber des Designers.
04|4 Für wettbewerbs-, marken-, berufs-, und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und oder Eintragungsfähigkeit haftet der Designer
nicht.
04|5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen
nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
05 VORLAGEN UND RECHTE DRITTER
05|1 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer rechtzeitig
alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen
und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
05|2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem
Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und stellt den Designer
in diesem Zusammenhang von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
06 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Der Designer behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen,
die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Auftraggeber bekannt geworden
sind, streng vertraulich.
07 GESTALTUNGSFREIHEIT
07|1 Im Rahmen des Auftrages besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
ausgeschlossen.
07|2 Wünscht der Auftraggeber Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu zahlen, wobei der Designer seinen Vergütungsanspruch für
bereits begonnen Arbeiten behält.
08 VERGÜTUNG UND AUFRECHNUNGSVERBOT
08|1 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes ohne Abzug fällig.
Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag
über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle
Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde sind 50 % der Gesamtvergütung
bei Auftragserteilung und 50 % der Gesamtvergütung nach Ablieferung
zu zahlen. Bei Druckwerken ist der Ablieferungszeitpunkt der Tag der
Übergabe der Druckdaten an die Druckerei. Bei Webseiten gilt als
Ablieferungszeitpunkt der Tag der Freischaltung auf dem Hostingserver
des Kunden.
08|2 Kommt der Auftraggeber mit einer Teilzahlung in Verzug, so werden
alle anderen, noch ausstehenden Teilzahlungen sofort fällig.
08|3 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe
von 8 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt
unberührt.
08|4 Bei Aufträgen, deren Ausführung mehrere Kooperationspartner
umfasst, ist der Designer berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung
für Fremdleistungen zu verlangen.
08|5 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Designers nur aufrechnen,
wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
09 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
09|1 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen
Fall tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung/en eine ihrem wirtschaftlichen
Sinne am nächsten kommende zulässige Bestimmung. Dies gilt
auch für den Fall, dass eine Regelungslücke vorhanden ist.
09|2 Sämtliche Erklärungen, die im Zusammenhang mit den AGB
abgegeben werden,
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen.
09|3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
09|4 Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstandsabrede gesetzlich möglich,
ist Itzehoe.
Stand 12|2012
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